Das Muster mit Rechtsquellen
Beispiel, kein echter Wein
Exemplum Rot
Rotwein · geschützte Ursprungsbezeichnung1
13,5 % vol2750 ml
Enthält Sulfite3
E (100 ml) = 312 kJ / 75 kcal4
Zutaten und Nährwerte5
Abfüller: Weingut Beispiel, 00000 Weinort, Deutschland · Erzeugnis aus Deutschland6
L 117
- 1
Erzeugniskategorie und g.U./g.g.A.-Angabe
VO (EU) 1308/2013, Art. 119 Abs. 1 Buchst. a-b - 2
Vorhandener Alkoholgehalt
VO (EU) 1308/2013, Art. 119 Abs. 1 Buchst. c - 3
Allergene auf dem Etikett, nie nur hinter dem QR-Code
VO (EU) 1169/2011, Art. 21 und Anhang II - 4
Brennwert aufgedruckt (Symbol E zulässig)
VO (EU) 1308/2013, Art. 119 Abs. 4, geändert durch 2021/2117 - 5
QR-Code zum Zutatenverzeichnis und zur Nährwertdeklaration
VO (EU) 2021/2117 und Del. VO (EU) 2023/1606 - 6
Abfüller und Herkunft
VO (EU) 1308/2013, Art. 119 Abs. 1 Buchst. d-e
Jede Nummer verweist auf den Text, der die Angabe vorschreibt.
Welcher Text steht auf einem Muster-Rückenetikett?
Für einen trockenen Riesling als Qualitätswein aus der Mosel könnte der Pflichttext so aussehen. Ersetzen Sie jede Zeile durch Ihre Daten aus Analyse, Prüfbescheid und Kellerbuch.
| Zeile | Mustertext | Quelle |
|---|---|---|
| Kategorie, g.U. | Qualitätswein Mosel | 1308/2013, Art. 119 |
| Herkunft | Erzeugnis aus Deutschland | 1308/2013, Art. 119; 2019/33 |
| Abfüller | Gutsabfüllung Weingut Muster, 54470 Musterort, Deutschland | 1308/2013, Art. 119 |
| Alkohol, Volumen | 12,0 % vol · 750 ml | 1308/2013; 1169/2011 |
| Prüfnummer | A.P.Nr. 0 000 000 000 26 | Weingesetz, Weinverordnung |
| Los | L 2604 | Richtlinie 2011/91/EU |
| Allergene | Enthält Sulfite | 1169/2011, Art. 21 |
| Brennwert | E (100 ml) = 285 kJ / 69 kcal | 1308/2013, Art. 119 Abs. 4 |
| QR-Code | [QR] Zutaten und Nährwerte | 2021/2117; 2023/1606 |
Fiktive Daten. Die Prüfnummer ist ein Platzhalter. Die Herkunftsangabe kann je nach Weinkategorie und Gebiet anders lauten.
Warum ist eine Vorlage aus dem Internet riskant?
Weil sie für einen anderen Wein gemacht wurde. Kategorie, Stufe, Zusatzstoffe, Allergene, Sprache und Prüfnummer hängen vom einzelnen Wein und vom Verkaufsland ab. Eine Vorlage zeigt die Form, nicht den Inhalt. Die meisten Fehler entstehen genau beim Übertragen.
Die meisten Vorlagen für „Weinetikett“ im Netz sind für Geschenkflaschen gedacht: Name, Foto, Spruch. Pflichtangaben fehlen dort ganz. Für ein Weingut, das verkauft, sind sie keine Hilfe.
Nutzen Sie das Muster oben als Gerüst und lassen Sie die fertige Fassung vor dem Druck prüfen. Der Check ist kostenlos.
Wie passe ich die Vorlage an meinen Wein an?
In sechs Schritten: Daten aus der Analyse übernehmen, Kategorie und Stufe festlegen, Zutaten und Allergene aus dem Kellerbuch ableiten, Brennwert berechnen, Sprachen der Verkaufsländer ergänzen, Schriftgrößen und Sichtfeld prüfen.
- Alkohol, Restzucker, Säure aus der Analyse übernehmen.
- Kategorie, g.U./g.g.A. und Qualitätsstufe nach Prüfbescheid festlegen.
- Zutatenliste und Allergene aus dem Kellerbuch ableiten; siehe Zutaten und Allergene.
- Brennwert berechnen mit dem Rechner.
- Allergene und das Wort „Zutaten“ in den Sprachen der Verkaufsländer ergänzen.
- x-Höhe 1,2 mm, Ziffernhöhen und Sichtfeld prüfen; siehe Größe und Schrift.
Wie sieht ein Muster-Rückenetikett für Österreich aus?
Für einen Grünen Veltliner Weinviertel DAC sind die Zeilen fast gleich: Kategorie und DAC-Bezeichnung, „Österreichischer Wein“ oder die Herkunft über die g.U., Abfüller, Alkohol und Volumen, staatliche Prüfnummer, Losnummer, „Enthält Sulfite“, Brennwert und der QR-Code mit „Zutaten“.
Der Unterschied liegt in den nationalen Zeilen: Prüfnummer nach österreichischem Muster, DAC-Begriffe nach der Gebietsverordnung, gegebenenfalls Ried mit der passenden Stufe. Details auf der Seite Weinetikett in Österreich.
Wie viel Text passt auf ein Rückenetikett?
Auf 80 × 100 mm passen in 1,2 mm x-Höhe etwa 18 bis 22 Zeilen mit 40 bis 50 Zeichen, wenn ein QR-Code von 18 mm Platz braucht. Das reicht für die Pflichtangaben in einer Sprache und eine kurze Beschreibung, oder für die Pflichtangaben in zwei Sprachen ohne Beschreibung.
Wenn der Platz nicht reicht, kürzen Sie zuerst die Beschreibung, nicht die Schrift. Speiseempfehlung und Geschichte des Weinguts passen gut in den Shop, nicht auf das E-Label, das frei von Werbung bleiben muss.
Was ändert sich bei Sekt, Landwein oder Export?
Bei Sekt kommen Geschmacksangabe (brut, extra trocken …) und Hersteller statt Abfüller hinzu. Bei Landwein entfällt die Prüfnummer, dafür steht das Landweingebiet. Für den Export ändern sich Sprache, Allergenformulierung und nationale Pflichten wie das Schwangeren-Piktogramm in Frankreich.
Für jede Variante brauchen Sie eine eigene, geprüfte Fassung. Die Übersicht je Land steht unter Weinetikett für den Export.
Fragen von Winzern
Gibt es eine offizielle Vorlage für das Rückenetikett?
Nein. Die Verordnungen schreiben Angaben vor, kein Layout. Weinbauverbände und Untersuchungsämter veröffentlichen Merkblätter mit Beispielen.
Kann ich die Vorlage in Word oder Canva verwenden?
Ja, für den Text. Achten Sie beim Setzen auf die x-Höhe von mindestens 1,2 mm, die in Word und Canva nicht direkt angezeigt wird, und lassen Sie das fertige PDF prüfen.
Was muss ich ändern, wenn der Wein ein Landwein ist?
Statt Anbaugebiet und Prüfnummer steht das Landweingebiet, etwa „Pfälzer Landwein“. Alle anderen Zeilen bleiben gleich.
Brauche ich für jede Sprache ein eigenes Rückenetikett?
Nicht unbedingt. Allergene und das Wort „Zutaten“ lassen sich mehrsprachig in eine Zeile setzen; Zutaten und Nährwerte stehen mehrsprachig auf der E-Label-Seite.
Darf die Beschreibung des Weins auf dem Rückenetikett bleiben?
Ja. Freiwillige Texte sind erlaubt, solange sie die Pflichtangaben nicht verdrängen oder überdecken und nicht irreführen.
Muss die Reihenfolge so sein wie im Muster?
Nein, die Reihenfolge ist frei. Vorgeschrieben ist, dass bestimmte Angaben im selben Sichtfeld stehen und gut lesbar sind.
Quellen
Auswahlkriterien: Wir zitieren zuerst amtliche Texte (EUR-Lex, nationale Rechtsportale), dann benannte Erhebungen mit Herausgeber.
- Regulation (EU) No 1308/2013 (EUR-Lex)
- Regulation (EU) 2021/2117 (EUR-Lex)
- Delegated Regulation (EU) 2023/1606 (EUR-Lex)
- Regulation (EU) No 1169/2011 (EUR-Lex)
- Directive 2011/91/EU (EUR-Lex)
Aktualisiert am 2. November 2026 vom Team WineLex
