Was regelt die Verordnung (EU) 2021/2117?

Sie ist Teil der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik und ändert unter anderem Artikel 119 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013. Für Wein führt sie zwei neue Pflichtangaben ein: die Nährwertdeklaration und das Zutatenverzeichnis. Sie erlaubt, beide elektronisch bereitzustellen, mit Ausnahme des Brennwerts und der Allergene.

Bis dahin war Wein, wie andere alkoholische Getränke über 1,2 % vol, von Zutaten- und Nährwertangaben ausgenommen. Mit 2021/2117 fällt diese Ausnahme für Wein und aromatisierte Weinerzeugnisse. Spirituosen und Bier folgen anderen Regeln.

Die Detailregeln, etwa welche Bezeichnungen in der Zutatenliste gelten und was neben dem QR-Code stehen muss, stehen in der Delegierten Verordnung (EU) 2023/1606, die die Delegierte Verordnung (EU) 2019/33 ändert.

Was steht wo nach der neuen Regel?

Brennwert, Allergene und alle klassischen Pflichtangaben stehen auf dem Etikett. Zutatenliste und vollständige Nährwerttabelle dürfen auf das Etikett oder auf eine E-Label-Seite hinter einem QR-Code, neben dem das Wort „Zutaten“ steht.

Was steht wo nach der neuen Regel?
AngabeAuf dem EtikettPer QR-Code möglich
Brennwert in kJ und kcal (Symbol E erlaubt)PflichtNein
Allergene (z. B. Enthält Sulfite)PflichtNein
ZutatenverzeichnisMöglichJa
Fett, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß, SalzMöglichJa
Wort „Zutaten“ beim QR-CodePflicht, wenn QR genutzt wirdNicht zutreffend

Ab wann gilt die Verordnung 2021/2117 für Wein?

Die neuen Etikettierungsregeln gelten seit dem 8. Dezember 2023, für Weine, die ab diesem Tag erzeugt wurden. Ältere Weine dürfen bis zur Erschöpfung der Bestände mit dem alten Etikett verkauft werden, auch wenn sie erst später abgefüllt werden.

Weingüter müssen deshalb nachweisen können, wann ein Wein erzeugt wurde. Das Kellerbuch ist dafür die erste Quelle. Für Sekt mit langem Hefelager und gereifte Rotweine gibt es noch für Jahre Flaschen mit dem alten Etikett im Handel, ohne dass das ein Fehler wäre.

Was hat die Kommission im November 2023 klargestellt?

Zwei Wochen vor dem Stichtag veröffentlichte die Kommission Fragen und Antworten zur Anwendung. Die wichtigste Klarstellung: Neben dem QR-Code muss das Wort „Zutaten“ stehen, ein Symbol wie „i“ allein reicht nicht. Viele bereits gedruckte Etiketten mussten deshalb ersetzt werden.

Branchenverbände warnten damals vor Störungen im Markt, weil Druckereien und Weingüter in wenigen Tagen umstellen mussten. Die Lehre für heute: Regeln werden nachträglich ausgelegt. Wer vor dem Druck prüft und die Quelle jeder Angabe kennt, kann schnell reagieren.

Was muss ein Weingut konkret tun?

Für jeden Wein ab dem Stichtag: Zutatenliste aus dem Kellerbuch erstellen, Nährwerte aus der Analyse berechnen, Brennwert und Allergene aufs Etikett, Zutaten und Tabelle aufs Etikett oder auf eine E-Label-Seite ohne Werbung und Tracking, das Wort „Zutaten“ beim QR-Code und alles in der Sprache jedes Verkaufslandes.

  1. Kellerbuch auswerten: Zusatzstoffe, Schönungsmittel, Dosagen.
  2. Nährwerte pro 100 ml berechnen, zum Beispiel mit unserem Rechner.
  3. Entscheiden: alles drucken oder QR-Code mit E-Label.
  4. E-Label-Seite einrichten: ohne Werbung, ohne Tracking, stabile Adresse.
  5. Rückenetikett anpassen: Brennwert, Allergene, QR-Code mit „Zutaten“.
  6. Sprachen der Verkaufsländer ergänzen.
  7. Vor dem Druck prüfen lassen und zu jedem Jahrgang aktualisieren.

Was verlangt die Verordnung von der E-Label-Seite?

Artikel 119 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 in der Fassung von 2021/2117 nennt drei Bedingungen: Die elektronischen Angaben dürfen nicht zusammen mit Verkaufs- oder Werbeinformationen angezeigt werden, es dürfen keine Nutzerdaten erhoben oder verfolgt werden, und das Etikett muss auf die Angaben hinweisen.

  • Keine Verkaufs- oder Marketinginhalte: kein Shop, keine Preise, keine Werbetexte.
  • Keine Erhebung und kein Tracking von Nutzerdaten: keine Analyse-Skripte, keine Cookies zu Werbezwecken.
  • Hinweis auf dem Etikett: das Wort „Zutaten“ beim QR-Code, in der Sprache des Verkaufslandes.
  • Inhalte in einer Sprache, die die Käufer verstehen.

Was passiert bei Verstößen?

Die Sanktionen regeln die Mitgliedstaaten. In der Praxis reicht das von einer Beanstandung mit Frist zur Korrektur über ein Verkaufsverbot für die betroffene Charge bis zu Bußgeldern. Teurer als die Strafe ist meist der Neudruck und die Neuetikettierung bereits abgefüllter Flaschen.

Hinzu kommen Handelspartner: Importeure und Händler prüfen Etiketten zunehmend selbst und lehnen Ware ab, die nicht passt. Ein fehlendes „contiene solfiti“ kann eine Lieferung nach Italien aufhalten, bevor eine Behörde sie je sieht.

Warum gilt die Pflicht gerade für Wein?

Alkoholische Getränke waren lange von Zutaten- und Nährwertangaben ausgenommen. Die Branche hatte eine freiwillige Selbstverpflichtung vorgeschlagen; mit der Agrarreform entschied sich die EU für Wein für eine verbindliche Regel, mit der QR-Lösung als Zugeständnis an den knappen Platz auf dem Etikett.

Für Spirituosen und Bier gibt es diese Pflicht bisher nicht in derselben Form. Viele Hersteller geben die Angaben dort freiwillig an, oft ebenfalls per QR-Code.

Was ändert sich nach 2021/2117 noch?

Die Regeln bewegen sich weiter. Die EU hat 2026 weitere Änderungen am Weinetikettenrecht veröffentlicht, die teils rückwirkend berichtigt wurden. Irland plant Gesundheitswarnungen ab dem 3. September 2028. Wir verfolgen diese Texte und passen Checkliste, Ratgeber und E-Labels an.

Für Sie heißt das: Ein Etikett ist kein einmaliges Projekt. Ein E-Label, das man ändern kann, und ein Rückenetikett, dessen Quellen dokumentiert sind, machen jede Änderung billiger.

Fragen von Winzern

Was ist die Verordnung (EU) 2021/2117?

Eine EU-Verordnung aus der Agrarreform, die unter anderem die Weinetikettierung ändert: Seit dem 8. Dezember 2023 brauchen neu erzeugte Weine ein Zutatenverzeichnis und eine Nährwertdeklaration.

Muss ich alte Flaschen umetikettieren?

Nein. Weine, die vor dem 8. Dezember 2023 erzeugt wurden, dürfen bis zum Abverkauf mit dem alten Etikett verkauft werden.

Reicht ein QR-Code statt der Zutatenliste?

Ja, wenn neben dem Code das Wort „Zutaten“ steht, die Seite keine Werbung zeigt und keine Daten erhebt. Brennwert und Allergene müssen trotzdem aufgedruckt sein.

Gilt 2021/2117 auch für alkoholfreien Wein?

Ja, entalkoholisierte Weine fallen unter das Weinrecht und brauchen Zutaten und Nährwerte. Dazu kommen eigene Bezeichnungen wie „entalkoholisiert“ oder „teilweise entalkoholisiert“.

Gilt die Verordnung für Weine aus Drittländern?

Ja, für alle Weine, die in der EU verkauft werden und ab dem Stichtag erzeugt wurden, unabhängig von der Herkunft.

Wo finde ich den Text?

Auf EUR-Lex, verlinkt in den Quellen dieser Seite. Für die aktuelle Fassung von 1308/2013 nutzen Sie dort die konsolidierte Version.

Quellen

Auswahlkriterien: Wir zitieren zuerst amtliche Texte (EUR-Lex, nationale Rechtsportale), dann benannte Erhebungen mit Herausgeber.

Aktualisiert am 2. November 2026 vom Team WineLex