Welche Angaben braucht ein deutsches Weinetikett?

Alle EU-Pflichtangaben (Kategorie, Alkohol, Volumen, Herkunft, Abfüller, Los, Allergene, Brennwert, Zutaten, Nährwerte) plus die deutschen Angaben je nach Qualitätsstufe: bestimmtes Anbaugebiet und amtliche Prüfnummer bei Qualitäts- und Prädikatswein, das Prädikat bei Prädikatswein.

Welche Angaben braucht ein deutsches Weinetikett?
QualitätsstufePflicht zusätzlich zur EU-ListeBeispiel
Deutscher Wein (ohne g.U./g.g.A.)Herkunft „Deutscher Wein“Deutscher Wein, Rotwein
Landwein (g.g.A.)Name des LandweingebietsPfälzer Landwein
Qualitätswein (g.U.)Bestimmtes Anbaugebiet, amtliche PrüfnummerQualitätswein Mosel, A.P.Nr. …
Prädikatswein (g.U.)Anbaugebiet, Prädikat, amtliche PrüfnummerRiesling Spätlese, Rheingau, A.P.Nr. …
Sekt b.A.Anbaugebiet, Prüfnummer, Geschmacksangabe, HerstellerSekt b.A. Pfalz, brut

Vereinfachte Übersicht. Prädikate: Kabinett, Spätlese, Auslese, Beerenauslese, Trockenbeerenauslese, Eiswein.

Was ist die amtliche Prüfnummer und wo steht sie?

Die amtliche Prüfnummer (A.P.Nr.) erhält jeder Qualitäts- und Prädikatswein nach einer analytischen und sensorischen Prüfung durch die zuständige Prüfstelle des Landes. Sie steht auf dem Etikett, meist auf dem Rücken, und ist eine nationale Pflichtangabe nach Weingesetz und Weinverordnung.

Die Nummer ist für jeden Wein und jede Abfüllung eigen. Sie setzt sich aus Kennziffern für Prüfstelle, Betrieb, Antragsnummer und Jahr der Antragstellung zusammen. Für den E-Label-Inhalt ist sie nicht nötig, auf dem gedruckten Etikett aber Pflicht.

Praktischer Hinweis: Der Antrag auf die Prüfnummer verlangt eine Analyse mit Alkohol, Restzucker und Gesamtsäure. Genau diese Werte brauchen Sie auch für die Nährwerte. Wer die Analyse gleich an uns weiterleitet, hat Rückenetikett und E-Label fertig, wenn die Nummer kommt.

Was hat sich mit der Weinrechtsreform an der Herkunft geändert?

Die Reform des Weingesetzes hat die Herkunftspyramide gestärkt: Je kleiner die genannte Herkunft (Anbaugebiet, Region, Ort, Lage), desto strenger die Anforderungen. Für einige Angaben, etwa bei Großlagen, gelten Übergangsfristen. Was Ihr Wein tragen darf, hängt von Gebiet und Schutzgemeinschaft ab.

Begriffe wie Gutswein, Ortswein und Lagenwein haben seitdem klarere Bedingungen. Wer bisher eine Lage oder einen Ort auf dem Etikett hatte, sollte vor dem nächsten Druck prüfen, ob die Angabe so bleiben darf. Das ist eine der häufigsten Fragen, die wir beim Check notieren.

Welche freiwilligen Angaben haben in Deutschland Bedingungen?

Jahrgang, Rebsorte, Geschmacksangaben wie „trocken“ oder „halbtrocken“ sowie Begriffe wie „Gutsabfüllung“ oder „Erzeugerabfüllung“ sind freiwillig. Wer sie nutzt, muss die Bedingungen einhalten, etwa Mindestanteile für Jahrgang und Rebsorte oder Restzuckergrenzen für die Geschmacksangabe.

  • Jahrgang und Rebsorte: Mindestanteil der Trauben aus diesem Jahr bzw. dieser Sorte.
  • „trocken“, „halbtrocken“, „lieblich“, „süß“: Grenzen für Restzucker und, bei „trocken“, das Verhältnis zur Säure.
  • „Gutsabfüllung“ und „Erzeugerabfüllung“: Trauben und Weinbereitung aus dem eigenen Betrieb, mit weiteren Bedingungen.
  • Auszeichnungen und Prämierungen: nur mit den Angaben der vergebenden Stelle.

Muss ein deutsches Weinetikett „Enthält Sulfite“ tragen?

Ja, wenn der Wein mehr als 10 mg/l Schwefeldioxid enthält, was fast immer der Fall ist. Die Angabe steht auf dem Etikett, nicht nur hinter dem QR-Code (Verordnung (EU) Nr. 1169/2011, Art. 21). In Deutschland lautet sie meist „Enthält Sulfite“.

Bei der Schönung mit Eiklar, Lysozym oder Kasein kommen „Ei“ oder „Milch“ dazu, wenn Rückstände nachweisbar sind. Mehr dazu: Zutatenliste und Allergene.

Wer kontrolliert Weinetiketten in Deutschland?

Die Weinkontrolle der Bundesländer, meist angesiedelt bei Landesuntersuchungsämtern oder Regierungspräsidien, überwacht Etikettierung und Bezeichnung. Die Prüfnummer vergeben die Prüfstellen der Länder, etwa die Landwirtschaftskammer in Rheinland-Pfalz.

Kontrolliert wird im Betrieb, im Handel und bei der Prüfnummer. Beanstandungen reichen vom Hinweis bis zum Verkaufsverbot für die betroffene Charge. Für Weingüter, die in Hessen, Baden-Württemberg oder Rheinland-Pfalz sitzen, haben die Untersuchungsämter eigene Merkblätter zur Etikettierung veröffentlicht; sie sind eine gute zweite Quelle.

Was gilt für die Verpackung neben dem Etikett?

Wer in Deutschland verpackte Ware an Endkunden verkauft, muss sich im Verpackungsregister LUCID registrieren und an einem dualen System teilnehmen (Verpackungsgesetz). Das steht nicht auf dem Etikett, ist aber eine Pflicht für jedes Weingut mit Direktvermarktung oder Versand.

Welche Geschmacksangaben darf ein deutscher Wein tragen?

Für Stillwein gelten die EU-Grenzen aus Anhang III der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33: „trocken“ bis 4 g/l Restzucker (oder bis 9 g/l mit Säureregel), „halbtrocken“ bis 12 g/l (oder bis 18 g/l), „lieblich“ bis 45 g/l, „süß“ ab 45 g/l. Die Angabe ist freiwillig, muss aber stimmen.

Welche Geschmacksangaben darf ein deutscher Wein tragen?
AngabeRestzuckerBedingung
trockenbis 4 g/l, oder bis 9 g/lGesamtsäure höchstens 2 g/l unter dem Restzucker
halbtrockenbis 12 g/l, oder bis 18 g/lGesamtsäure höchstens 10 g/l unter dem Restzucker
lieblichbis 45 g/l
süßab 45 g/l
feinherbkeine EU-GrenzeTraditionell für halbtrockene Weine verwendet; kein geschützter Begriff mit festen Werten

Säure als Weinsäure gerechnet. Toleranz für Zucker laut Analyse beachten.

Was gilt für Sekt in Deutschland?

Sekt trägt die Geschmacksangabe nach Zuckergehalt (zum Beispiel brut, extra trocken), den Hersteller statt des Abfüllers und bei Sekt b.A. das Anbaugebiet und eine Prüfnummer. Begriffe wie „Winzersekt“ setzen voraus, dass die Trauben aus dem eigenen Betrieb stammen und der Sekt nach traditioneller Methode hergestellt wurde.

Für die Zutatenliste von Sekt sind Fülldosage und Versanddosage typische Fehlerquellen. Sie dürfen als „Fülldosage“ und „Versanddosage“ angegeben werden, statt ihre Bestandteile einzeln aufzuzählen. Bei Lohnversektung brauchen Sie die genauen Angaben vom Versekter schriftlich.

Was gilt bei Lohnabfüllung und bei Genossenschaften?

Wird Ihr Wein von einem Dritten abgefüllt, steht auf dem Etikett „abgefüllt für …“ mit Ihrem Namen, und Angaben zum Lohnabfüller, oft verschlüsselt über die Betriebsnummer. Bei Genossenschaften ist die Genossenschaft Abfüller; Mitgliedsbetriebe dürfen nur unter Bedingungen als Erzeuger genannt werden.

Begriffe wie „Gutsabfüllung“ oder „Erzeugerabfüllung“ sind bei Lohnabfüllung nur zulässig, wenn die Bedingungen der Weinverordnung erfüllt sind. Im Zweifel lassen Sie den Begriff weg; er ist freiwillig.

Welche Fehler sehen wir auf deutschen Weinetiketten am häufigsten?

Neben den EU-typischen Fehlern bei Zutaten und QR-Code sind es Herkunftsangaben, die nach der Weinrechtsreform nicht mehr passen, Geschmacksangaben ohne Säureprüfung und Prüfnummern, die vom Vorjahr stehen geblieben sind.

  • Lage oder Ort ohne die dafür vorgesehene Qualitätsstufe.
  • „trocken“ bei 8 g/l Restzucker, ohne dass die Säureregel erfüllt ist.
  • Amtliche Prüfnummer des Vorjahres auf dem neuen Jahrgang.
  • „Enthält Sulfite“ nur auf Deutsch bei Weinen für Benelux oder Skandinavien.
  • QR-Code ohne das Wort „Zutaten“, E-Label im Webshop.

Aufgedruckt oder per QR

Angabe · Auf dem gedruckten Etikett · Darf hinter den QR-Code
AngabeAuf dem gedruckten EtikettDarf hinter den QR-Code
Brennwert (kJ / kcal)JaVollständige Tabelle: ja
Allergene (z. B. Sulfite)JaNein, bleibt aufgedruckt
ZutatenverzeichnisOder per QRJa
Vollständige NährwertdeklarationOder per QRJa
Alkohol, Nennvolumen, Kategorie, HerkunftJaNein
Werbung, Tracking, Cookies—Nie auf der E-Label-Seite

Verordnung (EU) 2021/2117, für Weine, die ab dem 8. Dezember 2023 erzeugt wurden.

Fragen von Winzern

Muss die amtliche Prüfnummer auch auf das E-Label?

Nein. Sie gehört auf das gedruckte Etikett. Das E-Label enthält nur Zutaten und Nährwerte.

Gilt das deutsche Etikett auch in Österreich?

Die EU-Angaben und die Sprache passen. Deutsche Begriffe wie Prädikatsstufen sind auch in Österreich verständlich. Die österreichische staatliche Prüfnummer betrifft nur österreichischen Qualitätswein.

Darf ich „trocken“ schreiben, wenn der Wein 8 g/l Restzucker hat?

Ja, wenn die Gesamtsäure höchstens 2 g/l niedriger ist als der Restzucker (bis höchstens 9 g/l). Sonst nicht.

Quellen

Auswahlkriterien: Wir zitieren zuerst amtliche Texte (EUR-Lex, nationale Rechtsportale), dann benannte Erhebungen mit Herausgeber.

Aktualisiert am 2. November 2026 vom Team WineLex