Was ändert sich von Land zu Land?

Die Sprache der Pflichtangaben und des E-Labels, die Formulierung der Allergene und einige nationale Pflichten. Die Grundliste stammt aus Artikel 119 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 und ist überall gleich.

Was ändert sich von Land zu Land?
LandAllergene (Sulfite)Nationale PunkteAusführlich
DeutschlandEnthält SulfiteAmtliche Prüfnummer, QualitätsstufenDeutschland
ÖsterreichEnthält SulfiteStaatliche Prüfnummer, DACÖsterreich
ItalienContiene solfitiUmweltkennzeichnung der Verpackung, ItalienischItalien
FrankreichContient des sulfitesSchwangeren-Piktogramm, TrennhinweiseFrankreich
BelgienBevat sulfieten / Contient des sulfitesSprache der Region des VerkaufsUnten
NiederlandeBevat sulfietenNiederländischUnten
PolenZawiera siarczynyPolnisch, oft Zusatzetikett des ImporteursUnten
DänemarkIndeholder sulfitterDänischUnten
IrlandContains sulphitesGesundheitswarnungen ab 3. September 2028 geplantUnten
SpanienContiene sulfitosReal Decreto 1363/2011España
PortugalContém sulfitosIVVPortugal
SchweizJe nach SpracheEU-Regeln nur für den Export in die EUSchweiz

Übersicht für Stillwein. Für jedes Land gilt zusätzlich die vollständige EU-Liste.

Reicht ein Etikett für mehrere Länder?

Oft ja, wenn die Sprachen passen. Deutsch deckt Deutschland, Österreich, Luxemburg und Teile Belgiens und der Schweiz ab. Für andere Märkte genügt häufig eine zusätzliche Zeile mit den Allergenen in der Landessprache, weil Zutaten und Nährwerte mehrsprachig hinter dem QR-Code stehen können.

Was nicht in einer Zeile geht, sind nationale Pflichten wie das französische Schwangeren-Piktogramm oder die italienische Umweltkennzeichnung. Dafür gibt es drei Wege: alles auf ein Etikett, ein Etikett pro Markt oder ein Zusatzetikett, das der Importeur aufklebt. Was günstiger ist, hängt von Ihren Mengen ab.

Was gilt für Belgien und die Niederlande?

In Belgien müssen die Pflichtangaben in der Sprache des Sprachgebiets stehen, in dem der Wein verkauft wird: Niederländisch in Flandern, Französisch in Wallonien, beide in Brüssel, Deutsch in Ostbelgien. In den Niederlanden ist es Niederländisch. Die Allergenangabe lautet „bevat sulfieten“ oder „contient des sulfites“ (Verordnung (EU) Nr. 1169/2011, Art. 15).

Viele Händler in Belgien verlangen ein Etikett mit Niederländisch und Französisch, um im ganzen Land verkaufen zu können. Die E-Label-Seite sollte beide Sprachen anbieten. Eigene nationale Weinangaben wie Prüfnummern gibt es in beiden Ländern nicht.

Was gilt für Polen und Dänemark?

Polen verlangt die Pflichtangaben auf Polnisch („zawiera siarczyny“), Dänemark auf Dänisch („indeholder sulfitter“). Eigene nationale Weinangaben wie Prüfnummern gibt es in beiden Ländern nicht; steuerliche Pflichten für den Handel regelt in der Regel der Importeur.

In beiden Ländern sind Zusatzetiketten des Importeurs verbreitet. Wenn Ihr Importeur ein Zusatzetikett anbringt, muss es die vollständigen Angaben in der Landessprache tragen und darf Ihr Etikett nicht widersprüchlich überdecken. Die E-Label-Seite sollte die Sprache trotzdem enthalten, weil der QR-Code auf Ihrem Etikett sitzt.

Was ändert sich in Irland?

Irland hat Gesundheitswarnungen auf alkoholischen Getränken beschlossen: Hinweise auf Kalorien, Alkohol in Gramm, Risiken in der Schwangerschaft, Lebererkrankungen und Krebs. Die Frist wurde auf den 3. September 2028 verschoben (Arthur Cox). Für Wein nach Irland braucht es dann ein eigenes Etikett oder Zusatzetikett.

Bis dahin gelten in Irland die EU-Regeln auf Englisch („contains sulphites“). Wer heute Etiketten für mehrere Jahre druckt, sollte die irische Frist einplanen.

Welche Länder sind für deutschsprachige Weingüter am wichtigsten?

Für viele deutschsprachige Weingüter sind die Nachbarmärkte die ersten Exportziele: Niederlande, Belgien, Skandinavien, die Schweiz und das Vereinigte Königreich. Für jedes dieser Länder lohnt sich ein Blick auf Sprache und Allergene, bevor die nächste Charge etikettiert wird.

  • Niederlande und Belgien: Niederländisch, in Belgien je nach Region auch Französisch.
  • Dänemark, Schweden, Finnland: Landessprache; in Schweden und Finnland meist über das staatliche Monopol mit eigenen Vorgaben.
  • Schweiz: Drittland, eigene Regeln; siehe Schweiz.
  • Vereinigtes Königreich: nicht mehr EU, eigene Regeln zum Importeur und zur Sprache.
  • Italien und Frankreich: nationale Pflichten; siehe Italien und Frankreich.

Was gilt für Spanien und Portugal?

Spanien verlangt die Pflichtangaben auf Spanisch („contiene sulfitos“), Portugal auf Portugiesisch („contém sulfitos“). Eigene Weinpflichten wie Prüfnummern betreffen dort nur spanische und portugiesische Weine. Für deutsche oder österreichische Weine genügen also Sprache, Allergene und E-Label in der Landessprache.

Für spanische und portugiesische Weingüter haben wir eigene Seiten in ihrer Sprache: Etiqueta de vino en España und Rotulagem do vinho em Portugal.

Was gilt für Schweden und Finnland?

In Schweden und Finnland läuft der Einzelhandel mit Wein fast vollständig über die staatlichen Monopole Systembolaget und Alko. Sie verlangen die EU-Angaben in der Landessprache, in Finnland Finnisch und Schwedisch, und haben eigene Vorgaben für Lieferanten, die in ihren Ausschreibungen stehen.

Der Weg dorthin führt fast immer über einen Importeur, der die Ausschreibung gewinnt. Er sagt Ihnen, welche Angaben auf das Etikett müssen und welche er per Zusatzetikett ergänzt.

Was gilt beim Versand an Privatkunden in anderen EU-Ländern?

Etikettierung wie im Handel: Pflichtangaben in der Sprache des Ziellandes, auch auf der Produktseite des Shops vor dem Kauf (Verordnung (EU) Nr. 1169/2011, Art. 14). Dazu kommen die Verbrauchsteuern des Ziellandes, die im Fernabsatz oft über einen Steuervertreter abgeführt werden, und je nach Land Verpackungspflichten.

Viele Weingüter unterschätzen den Shop: Wenn die Flasche nach Belgien geht, braucht auch die Produktseite für belgische Kunden Zutaten, Nährwerte und Allergene in einer passenden Sprache. Am einfachsten zieht der Shop die Angaben aus derselben Quelle wie die E-Label-Seite.

Wie organisiere ich mehrere Sprachfassungen?

Mit einer einzigen Quelle für alle Angaben und daraus abgeleiteten Fassungen je Land. Wer jede Sprache einzeln pflegt, hat nach zwei Jahrgängen unterschiedliche Werte auf verschiedenen Etiketten. Das ist der häufigste Fehler bei Weingütern mit vielen Märkten.

  1. Eine Stammdatei pro Wein: Analyse, Zutaten, Allergene, Nährwerte.
  2. Daraus die Rückenetiketten je Sprache und die mehrsprachige E-Label-Seite erzeugen.
  3. Bei jedem Jahrgang nur die Stammdatei ändern, dann alle Fassungen neu ableiten.
  4. Vor dem Druck jede Fassung prüfen, nicht nur die deutsche.

Die Regeln Land für Land

Fragen von Winzern

Muss das E-Label in jeder Sprache vorliegen?

In der Sprache jedes Landes, in dem der Wein verkauft wird. Eine Seite kann mehrere Sprachen anbieten und nach Browsersprache wählen.

Darf der Importeur ein Zusatzetikett aufkleben?

Ja, das ist üblich. Es muss vollständig sein und darf keine Pflichtangaben verdecken oder widersprechen.

Was muss ich am Weinetikett für den Export ändern?

Mindestens die Allergene und das Wort „Zutaten“ in der Sprache des Ziellandes und eine E-Label-Seite in dieser Sprache. Dazu kommen nationale Pflichten wie das Schwangeren-Piktogramm in Frankreich oder die Umweltkennzeichnung in Italien.

Wie heißt „Enthält Sulfite“ in anderen Sprachen?

Französisch „contient des sulfites“, Italienisch „contiene solfiti“, Niederländisch „bevat sulfieten“, Spanisch „contiene sulfitos“, Portugiesisch „contém sulfitos“, Polnisch „zawiera siarczyny“, Dänisch „indeholder sulfitter“, Englisch „contains sulphites“.

Brauche ich für Luxemburg ein eigenes Etikett?

Meist nicht. Deutsch und Französisch werden verstanden, ein deutsches oder französisches Etikett ist üblich.

Quellen

Auswahlkriterien: Wir zitieren zuerst amtliche Texte (EUR-Lex, nationale Rechtsportale), dann benannte Erhebungen mit Herausgeber.

Aktualisiert am 2. November 2026 vom Team WineLex