Wie sieht eine Zutatenliste für Wein aus?
Sie nennt die Zutaten in absteigender Reihenfolge ihres Gewichts bei der Herstellung. Für einen trockenen Rotwein reicht oft: „Trauben, Säureregulator: Weinsäure, Konservierungsstoff: Sulfite“. Für einen Sekt kommen Fülldosage und Versanddosage oder Saccharose hinzu.
| Wein | Beispiel einer Zutatenliste |
|---|---|
| Rotwein trocken | Trauben, Säureregulator: Weinsäure, Konservierungsstoff: Sulfite |
| Weißwein mit Stabilisierung | Trauben, Konservierungsstoff: Sulfite, Stabilisator: Gummiarabikum |
| Riesling mit Süßreserve | Trauben, Traubenmost, Konservierungsstoff: Sulfite |
| Sekt brut | Trauben, Saccharose, Fülldosage, Versanddosage, Konservierungsstoff: Sulfite |
| Wein mit Ei-Schönung (Rückstände) | Trauben, Konservierungsstoff: Sulfite, Eiprotein |
Beispiele, keine Vorlage für Ihren Wein. Maßgeblich ist, was laut Kellerbuch tatsächlich verwendet wurde.
Welche Stoffe gehören in die Zutatenliste und welche nicht?
Hinein gehören Trauben, Traubenmost und Konzentrate, Zucker, Dosagen und alle Zusatzstoffe, also Stoffe, die im fertigen Wein eine Funktion haben. Nicht hinein gehören Verarbeitungshilfsstoffe wie Hefen, Enzyme, Bentonit, Aktivkohle oder Filterhilfen, weil sie entfernt werden oder keine Funktion im Wein behalten.
Die Unterscheidung ist entscheidend und eine häufige Fehlerquelle. Schwefeldioxid ist ein Zusatzstoff und steht in der Liste. Bentonit ist ein Verarbeitungshilfsstoff und steht nicht darin. Gummiarabikum zur Stabilisierung bleibt im Wein und steht darin. Reinzuchthefe steht nicht darin.
Die Delegierte Verordnung 2023/1606 nennt für die Weinbereitung eigene Bezeichnungen und erlaubt Vereinfachungen. Wo ein Stoff sowohl Zusatzstoff als auch Hilfsstoff sein kann, entscheidet seine Funktion im fertigen Wein.
Welche Zusatzstoffklassen kommen im Wein vor?
Die häufigsten sind Säureregulatoren, Konservierungsstoffe und Antioxidationsmittel, Stabilisatoren und Schutzgase. Jeder Zusatzstoff steht mit seiner Klasse und dann mit seinem Namen oder seiner E-Nummer, zum Beispiel „Antioxidationsmittel: Ascorbinsäure“ oder „Stabilisator: E 414“.
- Säureregulatoren: Weinsäure, Äpfelsäure, Milchsäure, Calciumcarbonat, Kaliumhydrogencarbonat.
- Konservierungsstoffe und Antioxidationsmittel: Sulfite (Schwefeldioxid, Kaliummetabisulfit), Sorbinsäure, Ascorbinsäure.
- Stabilisatoren: Gummiarabikum, Carboxymethylcellulose, Metaweinsäure, Kaliumpolyaspartat, Mannoproteine, Citronensäure.
- Schutzgase: Stickstoff, Argon, Kohlendioxid; ersetzbar durch „abgefüllt unter Schutzatmosphäre“.
- Bei Säureregulatoren und Stabilisatoren, die sich ersetzen können, dürfen bis zu drei Stoffe mit „und/oder“ genannt werden.
Welche Allergene müssen auf das Weinetikett?
Sulfite, sobald der Wein mehr als 10 mg/l Schwefeldioxid enthält, sowie Ei und Milch, wenn Schönungsmittel daraus verwendet wurden und Rückstände nachweisbar sind (Verordnung (EU) Nr. 1169/2011, Anhang II). Die Angabe steht immer auf dem Etikett, nie nur hinter dem QR-Code.
Für Ei und Milch gibt Anhang I der Delegierten Verordnung 2019/33 die Begriffe vor: „Ei“, „Eiprotein“, „Eiprodukt“, „Lysozym aus Ei“, „Albumin aus Ei“, „Milch“, „Milcherzeugnisse“, „Kasein aus Milch“, „Milchprotein“. Dazu gibt es freiwillige Piktogramme.
Hausenblase und Gelatine aus Fisch als Schönungsmittel sind ausdrücklich von der Allergenkennzeichnung ausgenommen. Chitosan für Wein muss aus Pilzen stammen und ist kein Allergen. Mehr dazu im Ratgeber Veganer Wein und das Etikett.
Muss ich Sulfite zweimal angeben?
Ja, faktisch schon. Einmal als Allergenangabe auf dem Etikett („Enthält Sulfite“), weil Allergene nie nur elektronisch stehen dürfen. Und einmal in der Zutatenliste, wo sie hervorgehoben werden, zum Beispiel fett: „Konservierungsstoff: Sulfite“.
Wird die Zutatenliste komplett auf das Etikett gedruckt, genügt die Hervorhebung in der Liste. Steht sie hinter dem QR-Code, muss „Enthält Sulfite“ separat aufgedruckt sein. Das ist der Normalfall.
Wie bekomme ich die Daten für die Zutatenliste?
Aus dem Kellerbuch. Dort stehen alle önologischen Verfahren und Behandlungsmittel mit Menge und Datum. Wer das Kellerbuch sauber führt, hat die Zutatenliste in zehn Minuten. Wer Zusätze aus dem Gedächtnis rekonstruiert, riskiert Lücken.
Für Weine, die Sie zukaufen oder im Lohn ausbauen lassen, brauchen Sie die Angaben des Lieferanten schriftlich. Für die Allergene aus der Schönung braucht es im Zweifel eine Analyse auf Rückstände.
Danach gehört die Liste in die richtige Form: Klassen, Bezeichnungen, Reihenfolge, Hervorhebung, Übersetzungen. Das ist der Teil, den wir übernehmen und vor dem Druck prüfen lassen.
Wie heißen die Zutaten in den Sprachen der Exportländer?
Jede Sprachfassung der E-Label-Seite braucht die Zutatenliste in dieser Sprache, mit denselben Hervorhebungen. Die Begriffe sind in den Sprachfassungen der Delegierten Verordnung 2023/1606 festgelegt; die Tabelle zeigt die häufigsten.
| Deutsch | Französisch | Italienisch | Niederländisch |
|---|---|---|---|
| Trauben | Raisins | Uve | Druiven |
| Säureregulator: Weinsäure | Correcteur d'acidité : acide tartrique | Regolatore di acidità: acido tartarico | Zuurteregelaar: wijnsteenzuur |
| Konservierungsstoff: Sulfite | Conservateur : sulfites | Conservante: solfiti | Conserveermiddel: sulfieten |
| Stabilisator: Gummiarabikum | Stabilisant : gomme arabique | Stabilizzante: gomma arabica | Stabilisator: arabische gom |
| Abgefüllt unter Schutzatmosphäre | Mis en bouteille sous atmosphère protectrice | Imbottigliato in atmosfera protettiva | Gebotteld onder beschermende atmosfeer |
Übersicht zur Orientierung. Maßgeblich sind die Sprachfassungen der Verordnungen auf EUR-Lex.
Muss die Zutatenliste bei jedem Jahrgang geändert werden?
Nur wenn sich die Herstellung ändert. Neue Zusatzstoffe, ein anderer Schwefel, eine Schönung mit Ei in diesem Jahr und nicht im letzten: Dann ändert sich die Liste. Die Nährwerte dagegen ändern sich fast immer, weil Alkohol und Restzucker schwanken.
Darum lohnt es sich, Zutatenliste und Nährwerte pro Jahrgang zu dokumentieren und die E-Label-Seite so zu bauen, dass sie den richtigen Jahrgang zeigt. Wer zwei Jahrgänge gleichzeitig im Handel hat, braucht zwei Fassungen hinter klar unterscheidbaren Adressen oder eine Auswahl auf der Seite.
Welche Fehler sehen wir in Zutatenlisten am häufigsten?
Fehlende Klassen bei Zusatzstoffen, Verarbeitungshilfsstoffe in der Liste, Sulfite ohne Hervorhebung, falsche Reihenfolge und Übersetzungen, die Begriffe der Verordnung nicht treffen.
- „Gummiarabikum“ ohne „Stabilisator:“ davor.
- Bentonit, Hefe oder Enzyme in der Zutatenliste, obwohl sie Verarbeitungshilfsstoffe sind.
- „Sulfite“ nicht fett oder anders hervorgehoben.
- Ei-Schönung im Kellerbuch, aber keine Allergenangabe, ohne dass eine Analyse Rückstände ausgeschlossen hat.
- Maschinelle Übersetzungen wie „Säure-Regler“ statt der Begriffe der Verordnung.
Fragen von Winzern
Muss die Zutatenliste auf das Etikett gedruckt werden?
Nein. Sie darf auf einer E-Label-Seite hinter einem QR-Code stehen, wenn neben dem Code das Wort „Zutaten“ steht. Die Allergene müssen aber zusätzlich auf dem Etikett stehen.
Muss Bentonit in der Zutatenliste stehen?
Nein. Bentonit ist ein Verarbeitungshilfsstoff, der wieder entfernt wird, und gehört nicht in die Zutatenliste.
Muss ich E-Nummern verwenden?
Nein. Sie dürfen den Namen des Zusatzstoffs oder seine E-Nummer angeben, jeweils nach der Klasse, etwa „Säureregulator: Weinsäure“ oder „Säureregulator: E 334“.
Muss Wasser in der Zutatenliste stehen?
Nur wenn Wasser als Zutat zugesetzt wurde, etwa zur Verdünnung von Zusatzstoffen in dafür zulässigen Fällen. Natürliches Wasser aus den Trauben wird nicht genannt.
Darf ich „Trauben“ oder muss ich „Weintrauben“ schreiben?
„Trauben“ ist die übliche Bezeichnung und in der Praxis anerkannt.
Steht Kohlensäure bei Sekt in der Zutatenliste?
Kohlendioxid aus der Gärung nicht. Zugesetztes Kohlendioxid, etwa bei Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure, ja.
Quellen
Auswahlkriterien: Wir zitieren zuerst amtliche Texte (EUR-Lex, nationale Rechtsportale), dann benannte Erhebungen mit Herausgeber.
- Delegated Regulation (EU) 2023/1606 (EUR-Lex)
- Delegated Regulation (EU) 2019/33 (EUR-Lex)
- Regulation (EU) No 1169/2011 (EUR-Lex)
- Regulation (EU) 2021/2117 (EUR-Lex)
- Regulation (EU) No 1308/2013 (EUR-Lex)
Aktualisiert am 2. November 2026 vom Team WineLex
