Muss ein Schweizer Wein ein E-Label haben?

Nur für den Verkauf in der EU. Dort gilt die Verordnung (EU) 2021/2117 wie für jeden anderen Wein: Zutaten und Nährwerte, gedruckt oder per QR-Code. In der Schweiz ist das E-Label seit Juli 2025 freiwillig anerkannt, aber nicht vorgeschrieben (BLV, Erläuterungen zur Getränkeverordnung).

Für Selbstkelterer, die nur einen kleinen Teil exportieren, ist das die eigentliche Frage: ein Etikett für alle Märkte oder zwei Etiketten? Ein gemeinsames Etikett nach EU-Regeln ist in der Schweiz zulässig. Zwei Etiketten sparen auf dem Schweizer Etikett Platz, kosten aber eine zweite Druckvorlage und mehr Lagerlogistik.

Was ändert sich für den Export in die EU?

Vier Punkte kommen dazu: Zutaten und Nährwerte (gedruckt oder per QR mit dem Wort „Zutaten“), Brennwert und Allergene in der Sprache des Ziellandes, der Importeur in der EU und eine E-Label-Seite ohne Werbung und Tracking.

Was ändert sich für den Export in die EU?
AngabeNur SchweizExport in die EU
ZutatenverzeichnisFreiwilligPflicht, gedruckt oder per QR
NährwertdeklarationFreiwilligPflicht, Brennwert aufgedruckt
Allergene („Enthält Sulfite“)PflichtPflicht, in der Sprache des Ziellandes
ImporteurNicht nötigPflicht für Wein aus Drittländern
HerkunftSchweizer Wein, AOC des KantonsZusätzlich verständlich für EU-Käufer, z. B. „Erzeugnis aus der Schweiz“
E-Label-SeiteFreiwilligOhne Werbung, ohne Tracking, in der Landessprache

Übersicht für Stillwein. Ihr Importeur hat oft eigene Vorgaben zur Position seiner Angaben.

Warum braucht ein Schweizer Wein einen Importeur auf dem Etikett?

Weil die Schweiz für das EU-Weinrecht ein Drittland ist. Für eingeführte Weine verlangt Artikel 119 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 die Angabe des Importeurs. Sie wird meist mit „Importeur:“ oder „eingeführt von“ eingeleitet.

Wenn Sie über mehrere Importeure in verschiedene Länder liefern, gibt es zwei Wege: ein Etikett pro Importeur oder ein Zusatzetikett, das der Importeur selbst anbringt. Wir besprechen mit Ihnen, was zu Ihren Mengen passt.

In welcher Sprache muss das Etikett für die EU sein?

In einer Sprache, die die Käufer im Verkaufsland leicht verstehen (Verordnung (EU) Nr. 1169/2011, Art. 15). Ein Deutschschweizer Etikett passt für Deutschland und Österreich, ein Westschweizer Etikett für Frankreich und das französischsprachige Belgien. Für Italien braucht es Italienisch.

Praktisch heißt das: Viele Schweizer Etiketten sind schon zweisprachig, oft Deutsch und Französisch. Dann fehlt für die meisten Märkte nur die E-Label-Seite in der jeweiligen Sprache. Die französische Fassung dieser Seite für Encaveurs aus der Romandie steht unter Encaveurs suisses.

Wie gehen Schweizer Weingüter am besten vor?

Erst klären, welcher Anteil exportiert wird und in welche Länder. Dann entscheiden, ob ein gemeinsames EU-taugliches Etikett oder ein eigenes Exportetikett günstiger ist. Danach Zutaten und Nährwerte aus Analyse und Kellerbuch erstellen und die E-Label-Seite einrichten.

  1. Exportländer und Mengen pro Wein auflisten.
  2. Importeur(e) und deren Vorgaben klären.
  3. Analysewerte und Kellerbuch (Zusatzstoffe, Schönung) zusammenstellen.
  4. Kostenlosen Check des aktuellen Etiketts anfordern.
  5. Rückenetikett und E-Label erstellen und prüfen lassen, dann drucken.

Wie sieht ein Exportetikett für einen Walliser Wein aus?

Am Beispiel eines Fendant, der in Deutschland verkauft wird: Die Schweizer Angaben (AOC Valais, Herkunft, Alkohol, Volumen) bleiben, dazu kommen Importeur, Brennwert, „Enthält Sulfite“ und der QR-Code mit dem Wort „Zutaten“. Die E-Label-Seite zeigt Zutaten und Nährwerte auf Deutsch.

Wie sieht ein Exportetikett für einen Walliser Wein aus?
ZeileBeispieltextFür die EU nötig?
BezeichnungFendant, AOC ValaisBleibt
HerkunftErzeugnis aus der SchweizJa, für EU-Käufer verständlich
Alkohol, Volumen12,0 % vol · 75 clBleibt
AbfüllerEncaveur, Ort, SchweizBleibt
ImporteurImporteur: Firma, Ort, DeutschlandJa, neu
AllergeneEnthält SulfiteJa, in der Sprache des Ziellandes
BrennwertE (100 ml) = … kJ / … kcalJa, neu
QR-CodeZutaten und NährwerteJa, neu (oder alles aufdrucken)

Fiktives Beispiel. Formulierungen je nach Kanton, AOC-Reglement und Importeur.

Ein Etikett für alle Märkte oder zwei Etiketten?

Ein gemeinsames EU-taugliches Etikett ist einfacher in der Logistik und in der Schweiz zulässig. Zwei Etiketten sparen Platz auf dem Schweizer Etikett, verlangen aber getrennte Lager und Abfüllungen. Für Weingüter, die nur einen kleinen Teil exportieren, ist oft ein Zusatzetikett für die Exportflaschen am günstigsten.

Das Zusatzetikett trägt Importeur, Brennwert, Allergene in der Landessprache und den QR-Code. Es kann im Weingut oder beim Importeur aufgeklebt werden. Wichtig ist, dass es keine Schweizer Pflichtangaben verdeckt.

Was günstiger ist, hängt von Ihren Mengen ab. Beim kostenlosen Check rechnen wir beide Wege kurz durch.

Was gilt beim Versand an Privatkunden in der EU?

Für den Verkauf an Privatkunden in der EU gelten dieselben Etikettierungsregeln wie über einen Importeur. Dazu kommen Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und Verbrauchsteuern des Ziellandes. Viele Schweizer Weingüter arbeiten deshalb mit einem Importeur oder Lager in der EU, der diese Pflichten übernimmt.

Fragen von Winzern

Können Sie in CHF abrechnen?

Ja, für Weingüter in der Schweiz nennen wir die Preise auf Anfrage in CHF.

Muss das Etikett für Deutschland auf Hochdeutsch sein?

Ja, die Pflichtangaben auf Deutsch. Schweizer Begriffe wie „Fendant“ oder „Dôle“ sind geschützte Namen oder Sortenbezeichnungen und bleiben, wie sie sind.

Wer ist in der EU für mein Etikett verantwortlich?

Der Importeur, unter dessen Namen der Wein in der EU in Verkehr gebracht wird, trägt die Verantwortung mit. Viele Importeure prüfen Etiketten deshalb selbst, bevor sie Ware annehmen.

Muss ich in der Schweiz Zutaten angeben?

Nein, für Wein, der nur in der Schweiz verkauft wird, sind Zutaten- und Nährwertangaben nach EU-Muster nicht vorgeschrieben. Allergene wie Sulfite schon.

Darf ich ein EU-Etikett auch in der Schweiz verwenden?

Ja. Zusätzliche Angaben wie Zutaten und Nährwerte sind in der Schweiz zulässig, sofern die Schweizer Pflichtangaben vollständig sind.

Quellen

Auswahlkriterien: Wir zitieren zuerst amtliche Texte (EUR-Lex, nationale Rechtsportale), dann benannte Erhebungen mit Herausgeber.

Aktualisiert am 2. November 2026 vom Team WineLex